Unsere Leistungen
Sie brauchen Unterstützung. Wir entlasten Sie.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist das grundlegende Informationsmedium.
Die Basis für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation, Ausgangspunkt für alle wichtigen Controllinginstrumente und der darauf aufbauenden Unternehmensplanung.
Bei uns betreut Sie „Ihr(e)“ Buchhalter(in). Durch diesen persönlichen Kontakt ist eine effektive Kommunikation gewährleistet.
Zu unser Kompetenz Finanzbuchhaltung gehören folgende Tätigkeiten:
- Einrichtung der Buchhaltung
- Kontieren der Geschäftsvorgänge und die EDV-mäßige Erfassung
- laufende Abstimmung der Konten
- Verwaltung der Offenen Posten von Kunden und Lieferanten (OPOS)
- Erstellung von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
- Erstellung von Vorjahresvergleichen und Jahresübersichten
Sprechen Sie mit uns darüber.
Lohn- und Gehaltsbuchführung
Erstellung von Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen
Die Lohnbuchhaltung ist ein sehr sensibler Bereich Ihres betrieblichen Rechnungswesens. Erst wenn Ihre Mitarbeiter und Sie mit der Gehaltsabrechnung zufrieden sind, können wir es auch sein.
Bei uns betreut Sie „Ihr/e“ Lohnbuchhalter/in persönlich, die ausschließlich mit Ihren Lohn- und Gehaltsfragen sowie sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten beschäftigt und dadurch das notwendige und vor allem aktuelle Know-how in diesem Bereich für Sie bereithält.
Wir übernehmen die komplette Abrechnung für Sie; unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter bei speziellen Fragen aus den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung.
Der immer komplexer werdende Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist geprägt von laufenden Änderungen im Bereich der Lohnsteuer, des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitsrechts.
Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen unseren Expertinnen und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Baulohn
- Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
- Berechnung der laufenden Lohnabgaben
- Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
- Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
Steuerberatung
Hörensagen ist im Steuerrecht schwierig, denn die persönliche Situation ist steuerlich häufig nicht zu vergleichen und was auf Bekannte oder Geschäftspartner zutrifft kann in unserem facettenreichen deutschen Steuerrecht für die eigene Situation falsch sein.
Daher sprechen Sie mit uns – Steuerberatung bedeutet Weitblick.
Nachdem Sie den ersten Schritt (Termin vereinbaren) gemacht haben, können wir Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen unterstützen und sogar begleiten.
Wir sehen unsere Rolle nicht ausschließlich darin vergangenheitsbezogene Tatsachen abzuarbeiten, sondern wollen Ihre Steuergestaltung mit Weitblick und Fingerspiztzengefühl planen. Frühzeitige Beratungen sind die Voraussetzung um alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Steuerbelastung in Ihrer jeweiligen Situation optimal zu gestalten.
Sie proftieren von unseren fundierten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Kenntnissen die durch umfassende Fortbildungen unserer Mitarbeiter ständig an den Stand der Rechtsprechung angepaßt wird.
Zu unser Kompetenz Steuerberatung gehören u.a. folgende Tätigkeiten:
- langfristige Steuerplanung
- Erstellung von Steuererklärungen von Unternehmen und Privatpersonen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Anträge und Vertretungen gegenüber der Finanzbehörden (Fristverlängerungen, Stundungen etc.)
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Vertretung vor Finanzgerichten
Erstellung von Steuererklärungen
Private Steuererklärungen | Einkommensteuererklärung
Wir begleiten unsere Privatmandate von der Erstellung der Einkommensteuererklärung nebst der notwendigen Anlagen über die Prüfung der erlassenen Bescheide und der eventuell notwendigen Rechtsbehelfsverfahren um Ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Diese Kompetenzen können alle Steuerpflichtigen in Anspruch nehmen von dem/die ArbeitnehmerIn, RentnerIn bis zu dem/die VermieterIn.
Unsere Kompetenzen für unsere Privatmandate:
- Erstellung der Einkommensteuererlklärung
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen für vermietete Grundstücke/Wohnobjekte
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung vor den Finanzbehörden
- Steuerliche Beratung im laufenden Jahr über mögliche Steuergestaltung
- Vereinbaren Sie am besten noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Freiberufler & Unternehmer | Steuererklärungen
Wir erstellen die notwendigen Steuererklärungen für Sie …
- … als Freiberufler (z.B. EÜR, gesonderte und einheitliche Feststellung)
- … als Unternehmer (z.B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung)
Unser Leistungsangebot ist dabei jeweils auf Ihre individuellen Ansprüche ausgerichtet und reicht, von der einzelfallbezogenen Lösung einer konkreten Fragestellung/eines konkreten Sachverhalts, der Kompletterstellung Ihrer Steuererklärung bis hin zur ggfs. gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Finanzamt.
Darüber hinaus erhalten Sie von uns fachliche und organisatorische Informationen sowie einen individuellen Service.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Erstellung des Jahresabschlusses / der Einnahmen-Überschussrechnung
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist mittlerweile festzustellen, dass aufgrund einer verschärften Steuergesetzgebung häufig entschieden werden muss, ob eine Steuerbilanz ausreichend ist oder ob zusätzlich eine Bilanz nach den handelsrechtlichen Vorschiften erstellt muss um das Rating bei den Banken zu verbessern.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) unabhängig davon, ob die zugrundelegende Buchhaltung von uns erstellt wurde oder nicht. Wir erstellen für Sie sofern benötigt und gewünscht:
- Eröffnungsbilanzen
- Jahresabschlüsse nach HGB
- Steuerbilanzen
- Erstellung der Anlagenbuchhaltung
- Zwischenbilanzen
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Jahresabschlüsse und Einnahme-Übershußrechnungen (§4 (3) EStG
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger sofern gesetzlich vorgeschrieben.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften. Hierzu bietet das deutsche Recht viele Möglichkeiten und somit auch Vorteile. Jedoch kein Recht ohne eine Pflicht. Bei der Wahl der Form seines Unternehmens müssen auch die Nachteile gut durchdacht und besprochen werden.
Wir stehen Ihnen zur Seite bei:
- der Gründung Ihres Unternehmens
- der richtigen Wahl der Unternehmensform als
- 1. Personengesellschaft (GbR, oHG, KG) oder
- 2. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, e.G., Stiftung)
- Beteiligungsformen an diesen Gesellschaften
Uns ist es wichtig die passende Gesellschaftsform, zugeschnitten auf Ihre finanzielle und individuelle Lebenssituation, zu finden und Sie auch nach der Gründung auf Ihrem weiteren unternehmerischen Weg rechtlich und steuerlich zu begleiten.
Allgemeines Zivilrecht
Leider hören die Pflichten eines Unternehmers nicht beim Finanzamt auf. Die meisten unserer Mandanten sind nicht nur dem Finanzamt verpflichtet, sondern sind ebenfalls Arbeitgeber oder Vermieter oder Mieter von Grundstücken und Gebäuden. Auch hier stehen wir Ihnen durch unsere Kompetenz rechtlich zur Seite und versuchen die Probleme schon vorgerichtlich in den Griff zu bekommen und zu lösen.
Wir übernehmen für Sie die rechtliche Beratung, aber auch wenn nötig die gerichtliche Durchsetzung, nicht nur miet- und arbeitsrechtlicher, sondern jeglicher zivilrechtlicher Ansprüche.
Auch in erbrechtlicher Hinsicht beraten wir Sie gerne über die Themen Testament und Vorsorgevollmacht.
Nachfolgeberatung
Einen Nachfolger für sein Unternehmen zu finden ist keine leichte Aufgabe. Neben den rechtlichen und steuerlichen Hürden, bei denen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite stehen, ist es eine Vertrauenssache, in wessen Hände man sein Unternehmen legt. Es ist nicht ausreichend einen liquiden Käufer zu finden und sich über einen Preis zu einigen. In vielen Fällen soll das Unternehmen in der Familie bleiben und erfolgreich fortgeführt werden. Auch sollen erbrechtliche Streitigkeiten vermieden werden. Soll das Unternehmen an die Tochter und/oder an den Sohn übergeben werden, ist es wichtig frühzeitig mit der Integration des Nachwuchses zu beginnen und Sie in die Struktur des Unternhemens zu fairen Konditionen einzubinden.
Sprechen Sie mit uns frühzeitig über Ihre Wünsche und Vorstellungen.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst als Oberbegriff viele Gesetze und Verordnungen. Vor allem geht es in unserem Haus um das Wettbewerbsrecht, den gewerblichen Rechtschutz und das Gewerberecht. Natürlich zählt das Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso hierzu. Wir beraten Sie gerne in Fällen der Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung.
Ebenso bei der Durchsetzung Ihrer Interessen beim Urheberrecht.
Existensgründungsberatung
Für die Existenzgründung ist es unverzichtbar diese mit einer sorgfältigen Planung anzugehen. Wir möchten Sie bei diesen Schritten in die Selbstständigkeit begleiten und diese etwas leichter machen. Vor Ihnen liegen viele Entscheidungen, die Ihren Erfolg langfristig beeinflussen. Beispielsweise müssen Sie zu folgenden Fragen Entscheidungen treffen:
- Welche Rechtsform soll ich für meine Firma wählen?
- Welche Unterlagen muss ich wann und wo abgeben?
- Welche Fördermittel kann ich für meine Selbstständigkeit nutzen?
- Wofür braucht man einen Businessplan und wie erstellt man ihn?
Wenn wir bereits in einem frühen Stadium des Gründungsvorhabens eingebunden sind, können wir einen wichtigen Beitrag leisten, um die Überlebenschancen Ihres jungen Unternehmens zu sichern. Unser Leistungsspektrum im Zusammenhang mit Ihrer Existenzgründung kann die folgenden Punkte umfassen:
- Wir prüfen Ihr Geschäftskonzept bereits vor der Gründung.
- Wir unterstützt Sie, einen Businessplan zu erstellen.
- Wir beraten Sie, welche Rechtsform Sie unter steuerlichen Gesichtspunkten wählen sollten.
- Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die monatliche Umsatzplanung und die Kostenplanung.
- Wir unterstützen Sie, die Erfolgsplanung zu erstellen. Diese resultiert aus der Gegenüberstellung von Umsatz und Kosten und liefert eine Antwort auf die alles entscheidende Frage, wann positive Zahlen geschrieben werden.
- Wir planen zusammen mit Ihnen die Liquidität, denn die Zahlungsfähigkeit entscheidet gerade in der Etablierungsphase Ihres Unternehmens maßgeblich über das Fortbestehen.
- Wir beraten Sie, das erforderliche Eigenkapital zu bestimmen sowie Finanzen und Personal zu planen.
- Wir unterstützt Sie dabei, Finanzmittel zu beschaffen (Bankgespräch).
- Wir helfen Ihnen, ein Controlling einzurichten, mit dem sich unter anderem Finanzierungslücken und vor allem deren Ursachen aufdecken lassen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Steuerstrafrecht
Bezieht sich auf Steuerstraftaten der strafrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Das Steuerstrafrecht umfasst die materiellen Strafvorschriften (§§ 369–376 AO), ergänzt durch das Strafgesetzbuch (StGB) und die formellen Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts (§§ 385–408 AO).
Sollte Sie in diesem Bereich drohen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen oder liegt bereits ein Strafbefehl oder gar eine Anklage in diesem Bereich vor, braucht es umgehend professionelle Hilfe.
Wir stehen Ihnen in dieser doch schweren und Nerven aufreibenden Zeit, mit unseren Team zur Seite und geleiten Sie sicher durch das Verfahren, indem wir die Anklage prüfen, weitere Schritte mit Ihnen beraten, Kontakt zu den Behörden aufnehmen und Sie sogar in mehreren Instanzen vertreten und/oder mit der Anklage eine Verständigung erzielen.